Digitalpakt 2.0

Startklar, bevor die Förderrichtlinie kommt.

Der Digitalpakt 2.0 ist in Kraft, die Förderrichtlinien der Länder fehlen noch. Nutzen Sie die Zeit: Mit unseren Textbausteinen für Medienentwicklungsplan, Medienkonzept und Leistungsbeschreibung können Sie handeln, sobald Ihr Land die Regeln veröffentlicht.

Stand: 28. Oktober 2026

Stand und Förderbedingungen

Der Digitalpakt 2.0 auf einen Blick

Der Digitalpakt 2.0 ist beschlossen und in Kraft. Die meisten Schulträger können aber noch keine Anträge stellen, weil die Förderrichtlinien der Länder fehlen.

Status

Verwaltungsvereinbarung von allen Ländern und dem Bund unterzeichnet, gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026

Laufzeit

1. September 2026 bis 31. Dezember 2030

Volumen

5 Mrd. Euro, je zur Hälfte von Bund und Ländern

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, können gefördert werden

Förderfähig laut Bund

unter anderem Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte, Lernplattformen

Verfahren

Antrag und Bewilligung regeln die Länder; den Antrag stellt der Schulträger

Wichtig: Ob etwas gefördert wird, entscheidet die jeweilige Landesrichtlinie. Wir sagen keine Förderfähigkeit zu, bevor sie vorliegt.

Was jetzt noch passieren muss, damit die Förderung beginnen kann.

1

Die Länder regeln das Verfahren.

Förderung, Antrag und Bewilligung legen die Länder in eigenen Richtlinien fest. Ende September 2026 hatte noch kein Land seine Richtlinie veröffentlicht.

2

Der Schulträger stellt den Antrag.

Die einzelne Schule erfährt ihren Anteil erst, wenn der Träger das Budget intern verteilt.

3

Jedes Land geht einen eigenen Weg.

Baden-Württemberg plant ein pauschaliertes Verfahren ohne Antrag, Bayern zahlt ab 2027 einen gesetzlichen Zuschuss je Schüler.

Woraus sich eine Mediensteuerung finanzieren lässt

■  Digitalpakt 2.0: Im ersten Digitalpakt waren etwa in Mecklenburg-Vorpommern interaktive Tafeln und Displays samt zugehöriger Steuerungsgeräte ausdrücklich förderfähig. Ob das im Digitalpakt 2.0 genauso gilt, entscheidet die jeweilige Landesrichtlinie.

■  Kommunaler Haushalt: Ausstattung gehört zum Sachaufwand des Schulträgers. Für den Eigenanteil muss er ohnehin Mittel einplanen.

■  Neubau und Sanierung: Medientechnik wird oft direkt mit dem Bauvorhaben finanziert.

■  Landespauschalen: etwa der Zuschuss je Schüler in Bayern.

Ein Klassenraum, viele Systeme

Warum ein digitaler Unterrichtsraum eine zentrale Steuerung braucht

Display, Dokumentenkamera, Laptop, Tablets, Audio und dazu Lernplattform, Whiteboard und Videokonferenz: Jedes System bringt seine eigene Logik mit. Ohne zentrale Steuerung wird die Lehrkraft zur Systemadministratorin, und teure Technik bleibt ungenutzt.

Ohne zentrale Steuerung

Display / Beamer

Dokumentenkamera

Lehrer-PC / Laptop

Tablets

Audio

Konferenzkamera

Lernplattform

Whiteboard-Software

Präsentation & Office

Videokonferenz

Bildschirmübertragung

Schulbücher & Mediatheken

12

Bedienwege, die die Lehrkraft kennen muss

Minuten

bis zum technischen Unterrichtsstart

Jeder Raum ist anders aufgebaut und anders zu bedienen.

Mit SmartFox

Display / Beamer

Dokumentenkamera

Lehrer-PC / Laptop

Tablets

Audio

… alle weiteren Systeme

→

SmartFox Core/Pure

→

eine Oberfläche für die Lehrkraft

1

Bedienoberfläche für den ganzen Raum

Sekunden

bis zum technischen Unterrichtsstart

Jeder Raum gleich, die gleiche Bedienung in der ganzen Schule.

Gerät oder Software

Ohne zentrale Steuerung

Mit SmartFox Core/Pure

Interaktives Display / Beamer

Eigene Fernbedienung, Eingang wählen

Zentral ein- und umgeschaltet

Dokumentenkamera

Separat einschalten, Kabel umstecken

Per Knopfdruck aufs Display

Lehrer-PC / Laptop

Adapter suchen, Auflösung prüfen

Als Quelle direkt wählbar

Tablets und Schülergeräte

Eigene Mirroring-App, Pairing

Über ein kabelloses Präsentationssystem direkt auf den Bildschirm schalten

Audio

Lautstärke an mehreren Stellen

Lautstärke zentral regeln

Whiteboard, Präsentation, Office

Laptop anschließen, Bild fehlt

Direkt vom Touchpanel auf dem Raum-PC starten

Digitale Schulbücher und Mediatheken

Ton kommt aus dem falschen Ausgang

Bild und Ton gemeinsam geschaltet

Interaktives Display / Beamer

Ohne Steuerung: Eigene Fernbedienung, Eingang wählen

Mit SmartFox: Zentral ein- und umgeschaltet

Dokumentenkamera

Ohne Steuerung: Separat einschalten, Kabel umstecken

Mit SmartFox: Per Knopfdruck aufs Display

Lehrer-PC / Laptop

Ohne Steuerung: Adapter suchen, Auflösung prüfen

Mit SmartFox: Als Quelle direkt wählbar

Tablets und Schülergeräte

Ohne Steuerung: Eigene Mirroring-App, Pairing

Mit SmartFox: Über ein kabelloses Präsentationssystem direkt auf den Bildschirm schalten

Audio

Ohne Steuerung: Lautstärke an mehreren Stellen

Mit SmartFox: Lautstärke zentral regeln

Whiteboard, Präsentation, Office

Ohne Steuerung: Laptop anschließen, Bild fehlt

Mit SmartFox: Direkt vom Touchpanel auf dem Raum-PC starten

Digitale Schulbücher und Mediatheken

Ohne Steuerung: Ton kommt aus dem falschen Ausgang

Mit SmartFox: Bild und Ton gemeinsam geschaltet

Medienentwicklungsplan und Medienkonzept: Wer schreibt was?

Schulträger

Medienentwicklungsplan

Legt fest, welche Schulen bis wann welche Technik bekommen, und regelt Wartung, Support und Kosten. Er ist Grundlage für Haushaltsplanung und Förderanträge.

Schule

Medienkonzept

Beschreibt, wofür die Schule digitale Medien im Unterricht einsetzen will. Der Schulträger bündelt die Konzepte im Medienentwicklungsplan; wie streng es im Digitalpakt 2.0 verlangt wird, regeln die Länder.

Eine Mediensteuerung gehört in beide Dokumente: ins Medienkonzept als pädagogischer Nutzen, in den Medienentwicklungsplan als Beitrag zu Betrieb und Kosten.

Textbausteine

Zum Übernehmen in Ihre Planung

Die Bausteine für Medienentwicklungsplan und Ausschreibung sind herstellerneutral formuliert. Passen Sie Angaben in eckigen Klammern an Ihre Situation an.

Für Schulträger

Medienentwicklungsplan

Einheitliche Raumsteuerung

Alle Unterrichtsräume mit Präsentationstechnik erhalten eine zentrale Raumsteuerung mit einheitlicher Bedienoberfläche. Lehrkräfte bedienen Display, Dokumentenkamera, Audio und angeschlossene Quellen über ein Bedienpanel, unabhängig vom Hersteller der Geräte. Die Steuerung wird je Raumtyp einmal konfiguriert und auf weitere Räume übertragen. Ziel ist eine schulübergreifend gleiche Bedienung, die Einweisungsaufwand, Fehlbedienungen und Supportanfragen reduziert.

Medienentwicklungsplan

Betrieb, Wartung und Support

Die Raumsteuerung arbeitet in jedem Raum lokal und bleibt auch ohne Verbindung zu einer zentralen Verwaltung funktionsfähig. Störungen werden am Bedienpanel angezeigt und an den Support gemeldet. Konfigurationen werden verschlüsselt gesichert und lassen sich wiederherstellen. Updates und Treiber für neue Geräte werden zentral bereitgestellt. Für den laufenden Betrieb sind [Stunden] IT-Administration je Schuljahr eingeplant.

Für Schulen

Medienkonzept der Schule

Unterrichtszeit statt Technikzeit

Damit digitale Medien im Unterricht selbstverständlich genutzt werden, soll die Technik in allen Unterrichtsräumen gleich und mit wenigen Handgriffen bedienbar sein. Ein einheitliches Bedienpanel startet die Technik und schaltet zwischen Lehrergerät, Dokumentenkamera und Schülergeräten um. So beginnt der Unterricht pünktlich, Vertretungsstunden und Raumwechsel funktionieren ohne Einarbeitung, und auch weniger technikaffine Lehrkräfte setzen digitale Medien ein. Fortbildungszeit fließt in die Didaktik statt in die Bedienung.

Medienkonzept der Schule

Schülerinnen und Schüler präsentieren selbst

Schülerinnen und Schüler sollen Ergebnisse aus Gruppenarbeit und Projekten direkt präsentieren können. Dafür lassen sich Schülergeräte einfach auf das große Display schalten. Das stärkt Präsentationskompetenz und kooperatives Lernen und trägt zu den Kompetenzen in der digitalen Welt bei.

Für die Ausschreibung

Leistungsbeschreibung, herstellerneutral

Raumsteuerung für Unterrichtsräume

Den vollständigen Ausschreibungstext und die Gleichwertmatrix schicken wir Ihnen gerne zu.

So werden Sie jetzt förder-ready

■  1. Bestand erfassen: Welche Räume haben schon Displays, etwa aus dem ersten Digitalpakt?

■  2. Raumtypen festlegen: Klassenraum, Fachraum, Aula, mit gleicher Bedienung.

■  3. Bausteine übernehmen: in Medienkonzept und Medienentwicklungsplan.

■  4. Kosten aufstellen: je Raumtyp, damit der Antrag sofort steht.

■  5. Mit dem Schulträger sprechen: Er stellt den Antrag und verteilt das Budget.

Bestand aufwerten

Mehr Wirkung aus vorhandenen Displays

Viele Räume haben Displays aus dem ersten Digitalpakt. SmartFox macht diese Technik einfacher bedienbar und reduziert den Support, ein Argument für Schulträger, die mit Pauschalen und knappem Geld mehr erreichen wollen.

Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0

Ist SmartFox über den Digitalpakt 2.0 förderfähig?

Das entscheidet die Förderrichtlinie Ihres Landes. Im ersten Digitalpakt waren etwa in Mecklenburg-Vorpommern Displays samt zugehöriger Steuerungsgeräte ausdrücklich förderfähig. Bevor die neue Landesrichtlinie vorliegt, sagen wir keine Förderfähigkeit zu.

Wann kann unser Schulträger Anträge stellen?

Sobald Ihr Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Ende September 2026 hatte noch kein Land eine Richtlinie veröffentlicht; einige Länder planen Pauschalen ohne Antrag.

Können wir Projekte schon jetzt beginnen?

Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, können grundsätzlich gefördert werden. Ob Ihre Maßnahme dazugehört, legt erst die Landesrichtlinie fest.

Was ist der Unterschied zwischen Medienentwicklungsplan und Medienkonzept?

Den Medienentwicklungsplan schreibt der Schulträger: Er regelt Ausstattung, Wartung, Support und Kosten für alle Schulen. Das Medienkonzept schreibt die einzelne Schule: Es beschreibt, wofür sie digitale Medien im Unterricht einsetzt.

Unterlagen anfordern

Wir machen Sie startklar für den Digitalpakt 2.0.

Sie erhalten alle Textbausteine als Word-Datei, die Vorlage für die Kostenaufstellung und auf Wunsch ein Gespräch mit unserem Team.

Datenschutz

Quellen

BMBFSFJ: Digitalpakt 2.0 startet am 1. September · BMBFSFJ: Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet · Förderrichtlinie MV 2019–2024

Stand: 28. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die Förderrichtlinie Ihres Landes.